Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis sind keine Seltenheit. Der Mieter zahlt seine Miete nicht oder nicht pünktlich, bei Beendigung des Mietverhältnisses gibt es Streit über den Zustand der Wohnung und, und, und.
Wir unterstützen im Wesentlichen Vermieter bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Dies umfasst insbesondere
Wir beraten Sie gerne!
Das Erbrecht ist sehr facettenreich und beginnt nicht erst mit dem Tod eines Menschen. Bereits zu Lebzeiten sollten Sie sich Gedanken darüber machen, was mit Ihrem Vermögen im Falle Ihres Ablebens geschehen und wer von Ihnen bedacht werden soll. Wenn Sie sich rechtzeitig mit der Materie befassen und Vorkehrungen treffen, kann dies im Erbfall Streit und unliebsame Rechtsfolgen vermeiden. Bereits zu Lebzeiten können Vermögensgegenstände im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen und damit das Vermögen gelenkt werden.
Ist der Nachlass nicht geregelt oder kommt es gleichwohl zu Streit unter den Erben oder mit von der Erbfolge ausgeschlossenen Personen, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung und Abwehrt von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Erbauseinandersetzung.
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Wenn es im Straßenverkehr einmal kracht, stellt sich die Frage, wer trägt die Schuld an dem Unfall und wer ersetzt mir den entstandenen Schaden. Welche Ansprüche stehen mir eigentlich zu?
Wer für den Unfall verantwortlich ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Auch wenn Sie möglicherweise für den Unfall verantwortlich zu sein scheinen, bedeutet das nicht, dass Ihnen nicht doch Ansprüche zustehen können, sei es gegen den eigenen Versicherer oder aufgrund Mitverschuldens des Unfallgegners. Und möglicherweise ergibt sich auch aus der polizeilichen Ermittlungsakte ein ganz anderer Unfallhergang, als Sie ihn wahrgenommen haben.
Bei Verkehrsunfällen bietet sich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt an, da die Versicherer mit ihrem Know-how dem Geschädigten in der Regel erheblich überlegen sind. Versicherer versuchen den Schaden klein zu halten bzw. klein zu rechnen und teilen Ihnen mit Sicherheit nicht mit, welche Positionen Sie ersetzt verlangen können.
Ein Unfall bedeutet viel Lauferei und Kommunikation mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherer. Die Lauferei können wir Ihnen nicht abnehmen, dafür aber die Kommunikation mit dem Versicherer – eine Kommunikation zumindest auf Augenhöhe. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
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Sie haben eine Forderung? Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen gegenüber Ihren säumigen Schuldnern. Hierzu mahnen wir zunächst die Schuldner nochmals an. Kann der Vorgang außergerichtlich nicht geklärt werden, lassen wir die Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren oder im Klagverfahren titulieren und betreiben nötigenfalls die Zwangsvollstreckung in das Vermögen oder Forderungen des Schuldners wie etwa eine Konto- oder Lohnpfändung.
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