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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d)
oder Notarfachangestellte (m/w/d)
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Ein Notar bekleidet ein öffentliches Amt und nimmt hoheitliche Amtshandlungen vor. In dieser Eigenschaft ist er unbedingt unparteilich. In Bremen gibt es den Anwaltsnotar, das bedeutet, dass der Notar zugleich auch als Rechtsanwalt tätig ist. Der Anwaltsnotar muss strikt zwischen seiner Tätigkeit als Notar und Anwalt differenzieren. Sofern an einem Rechtsverhältnis mehr als eine Partei beteiligt ist, vertritt der Notar die Interessen aller Parteien gleichermaßen – also unparteilich. Hierdurch unterscheidet er sich von einem Rechtsanwalt, der regelmäßig lediglich die Interessen einer Partei vertritt.
Im Gegensatz zur Stellung des Notars, ist der Rechtsanwalt parteilich, vertritt also nur eine Partei. Gerne helfen wir Ihnen in allen Rechtsfragen zum Mietrecht, Erbrecht und Verkehrsunfallrecht sowie bei der Einziehung von Forderungen.